Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 08.12.2008 - 5 W 31/08 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 135 AktG, § 246a AktG
Freigabe im Verfahren gemäß § 246 a Abs. 2 AktG bei vorrangigem Vollzugsinteresse des Antragstellers - Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AktG § 135; AktG § 246a
Freigabe eines in der Hauptversammlung beschlossenen Gewinnabführungsvertrages - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Freigabe eines in der Hauptversammlung beschlossenen Gewinnabführungsvertrages
- gewrs.de , S. 63 (Kurzinformation)
Freigabeverfahren - Überwiegen des Eintragungsinteresses der Gesellschaft
- blogspot.com (Kurzinformation)
Beschwerde zum Freigabeverfahren Anfechtungsklagen gegen HV-Beschluss vom 5. Juni 2008 zurückgewiesen
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 23.09.2008 - 5 O 203/08
- OLG Frankfurt, 08.12.2008 - 5 W 31/08
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (4)
- LG Frankfurt/Main, 28.10.2008 - 5 O 113/08
Aktiengesellschaft: Angaben zur Stimmrechtsausübung bei der Einberufung der …
Auszug aus OLG Frankfurt, 08.12.2008 - 5 W 31/08
Die Vollmacht muss schriftlich erteilt und der Gesellschaft vorgelegt werden." Für die weiteren Einzelheiten der Einladung wird auf Blatt 111 ff. der beigezogenen Akte im Hauptsacheverfahren Landgericht Frankfurt am Main 3-05 0 113/08 Bezug genommen.Diese Verfahren sind zum führenden Aktenzeichen 3-05 0 113/08 des Landgerichts Frankfurt am Main zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung mit noch anderen Klagen gegen andere Hauptversammlungsbeschlüsse verbunden worden.
Der Senat hat die Akten des Hauptsacheverfahrens 3-05 0 113/08 Landgericht Frankfurt am Main beigezogen.
Auch sprechen die Mehrheitsverhältnisse (über 50 % der Aktien befinden sich in der Hand der Hauptaktionärin B AG, O1 (vgl. Bl. 325 d.A. 3-5 0 113/08 LG Frankfurt am Main) dafür, dass der angefochtene Beschluss in der nächsten Hauptversammlung ohne Bekanntmachungsmangel erneut gefasst werden wird.
- OLG Frankfurt, 08.02.2006 - 12 W 185/05
Freigabeverfahren für die Verschmelzung der Deutschen Telekom AG mit der T-Online …
Auszug aus OLG Frankfurt, 08.12.2008 - 5 W 31/08
Entsprechend sind abwägungsrelevant auch die Nachteile, welche für die Antragstellerin bei erfolgreicher Klage einträten (OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 08.02.2006, 12 W 185/05, zitiert nach Juris Rn. 157;… Hüffer, AktG, 8. Aufl., § 246 a Rn. 9 m.w.N.). - OLG Frankfurt, 13.03.2008 - 5 W 4/08
Freigabeverfahren für die Handelsregistereintragung angefochtener …
Auszug aus OLG Frankfurt, 08.12.2008 - 5 W 31/08
Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (z.B. Beschluss vom 13.03.2008, Az.: 5 W 4/08, z. nach Juris, Rn. 20; Beschluss vom 12.09.2008, Az.: 5 W 21/08) wird die Gesellschaft im Freigabeverfahren nach § 246 a AktG anders als im Anfechtungsverfahren selbst nur von ihrem Vorstand vertreten. - OLG Saarbrücken, 19.02.2008 - 5 W 21/08
Streitwertberechnung bei Zuschlagsbeschwerde des Meistbietenden wegen Versagung …
Auszug aus OLG Frankfurt, 08.12.2008 - 5 W 31/08
Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (…z.B. Beschluss vom 13.03.2008, Az.: 5 W 4/08, z. nach Juris, Rn. 20; Beschluss vom 12.09.2008, Az.: 5 W 21/08) wird die Gesellschaft im Freigabeverfahren nach § 246 a AktG anders als im Anfechtungsverfahren selbst nur von ihrem Vorstand vertreten.
- KG, 25.03.2021 - 12 AktG 1/21
Gerichtliche Freigabe der Handelsregistereintragung eines angefochtenen …
Erforderlich sind vielmehr Sachverhalte, in denen elementare Aktionärsrechte - etwa durch absichtliche Verstöße gegen das Gleichbehandlungsgebot oder die Treuepflicht - so massiv verletzt worden sind, dass sie durch Schadenersatz nicht angemessen ausgeglichen werden können (OLG Köln…, Beschluss vom 13. Januar 2014 - 18 U 175/13 -, Rn. 27, juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 08.12.2008 - 5 W 31/08 -, Rn. 21, juris;… vgl. ferner die Beispiele bei Hüffer/Koch, 15. Aufl. 2021, AktG § 246a Rn. 22). - KG, 16.10.2023 - 2 AktG 1/23
Gerichtliche Freigabe der Handelsregistereintragung eines angefochtenen …
Erforderlich sind vielmehr Sachverhalte, in denen elementare Aktionärsrechte - etwa durch absichtliche Verstöße gegen das Gleichbehandlungsgebot oder die Treuepflicht - so massiv verletzt worden sind, dass sie durch Schadenersatz nicht mehr angemessen ausgeglichen werden können (vgl. OLG Köln…, Beschluss vom 13.1.2014 - 18 U 175/13 -, Rn. 27 nach juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 08.12.2008 - 5 W 31/08 -, Rn. 21 nach juris;… Hüffer/Koch, 15. Aufl. 2021, AktG § 246a Rn. 22 mit Beispielen). - OLG Frankfurt, 06.04.2009 - 5 W 8/09
Aktienrecht: Freigabeverfahren für die Handelsregistereintragung angefochtener …
Wenn es auch unschädlich ist, dass die Antragstellerin vorliegend von Vorstand und Aufsichtsrat vertreten wird, hierin liegt jedenfalls eine Vertretung durch den Vorstand (vgl. Senat, Beschluss vom 8.12.2008.- 5 W 31/08, zitiert nach Juris, Rz. 19), wird in Freigabeverfahren nach §§ 327e,Abs. 2, 319 Abs. 6 Satz 1 AktG die Gesellschaft nur durch den Vorstand vertreten. - OLG Frankfurt, 19.06.2009 - 5 W 6/09
Freigabeverfahren für die Handelsregistereintragung eines Squeeze-out-Beschlusses …
- OLG Frankfurt, 06.04.2009 - 5 W 7/09
Nichtigkeits- und Anfechtungsklage gegen Beschlüsse einer Aktiengesellschaft; …
Wenn es auch unschädlich ist, dass die Antragstellerin vorliegend von Vorstand und Aufsichtsrat vertreten wird, hierin liegt jedenfalls eine Vertretung durch den Vorstand (vgl. Senat, Beschluss vom 8.12.2008.- 5 W 31/08, zitiert nach Juris, Rz. 19), wird auch im Freigabeverfahren nach § 246a AktG die Gesellschaft gemäß § 76 Abs. 1 AktG nur durch ihren Vorstand vertreten.