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   OLG Frankfurt, 08.12.2008 - 5 W 31/08   

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https://dejure.org/2008,10272
OLG Frankfurt, 08.12.2008 - 5 W 31/08 (https://dejure.org/2008,10272)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08.12.2008 - 5 W 31/08 (https://dejure.org/2008,10272)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08. Dezember 2008 - 5 W 31/08 (https://dejure.org/2008,10272)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Freigabe eines in der Hauptversammlung beschlossenen Gewinnabführungsvertrages

  • gewrs.de PDF, S. 63 (Kurzinformation)

    Freigabeverfahren - Überwiegen des Eintragungsinteresses der Gesellschaft

  • blogspot.com (Kurzinformation)

    Beschwerde zum Freigabeverfahren Anfechtungsklagen gegen HV-Beschluss vom 5. Juni 2008 zurückgewiesen

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • LG Frankfurt/Main, 28.10.2008 - 5 O 113/08

    Aktiengesellschaft: Angaben zur Stimmrechtsausübung bei der Einberufung der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.12.2008 - 5 W 31/08
    Die Vollmacht muss schriftlich erteilt und der Gesellschaft vorgelegt werden." Für die weiteren Einzelheiten der Einladung wird auf Blatt 111 ff. der beigezogenen Akte im Hauptsacheverfahren Landgericht Frankfurt am Main 3-05 0 113/08 Bezug genommen.

    Diese Verfahren sind zum führenden Aktenzeichen 3-05 0 113/08 des Landgerichts Frankfurt am Main zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung mit noch anderen Klagen gegen andere Hauptversammlungsbeschlüsse verbunden worden.

    Der Senat hat die Akten des Hauptsacheverfahrens 3-05 0 113/08 Landgericht Frankfurt am Main beigezogen.

    Auch sprechen die Mehrheitsverhältnisse (über 50 % der Aktien befinden sich in der Hand der Hauptaktionärin B AG, O1 (vgl. Bl. 325 d.A. 3-5 0 113/08 LG Frankfurt am Main) dafür, dass der angefochtene Beschluss in der nächsten Hauptversammlung ohne Bekanntmachungsmangel erneut gefasst werden wird.

  • OLG Frankfurt, 08.02.2006 - 12 W 185/05

    Freigabeverfahren für die Verschmelzung der Deutschen Telekom AG mit der T-Online

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.12.2008 - 5 W 31/08
    Entsprechend sind abwägungsrelevant auch die Nachteile, welche für die Antragstellerin bei erfolgreicher Klage einträten (OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 08.02.2006, 12 W 185/05, zitiert nach Juris Rn. 157; Hüffer, AktG, 8. Aufl., § 246 a Rn. 9 m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 13.03.2008 - 5 W 4/08

    Freigabeverfahren für die Handelsregistereintragung angefochtener

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.12.2008 - 5 W 31/08
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (z.B. Beschluss vom 13.03.2008, Az.: 5 W 4/08, z. nach Juris, Rn. 20; Beschluss vom 12.09.2008, Az.: 5 W 21/08) wird die Gesellschaft im Freigabeverfahren nach § 246 a AktG anders als im Anfechtungsverfahren selbst nur von ihrem Vorstand vertreten.
  • OLG Saarbrücken, 19.02.2008 - 5 W 21/08

    Streitwertberechnung bei Zuschlagsbeschwerde des Meistbietenden wegen Versagung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.12.2008 - 5 W 31/08
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (z.B. Beschluss vom 13.03.2008, Az.: 5 W 4/08, z. nach Juris, Rn. 20; Beschluss vom 12.09.2008, Az.: 5 W 21/08) wird die Gesellschaft im Freigabeverfahren nach § 246 a AktG anders als im Anfechtungsverfahren selbst nur von ihrem Vorstand vertreten.
  • KG, 25.03.2021 - 12 AktG 1/21

    Gerichtliche Freigabe der Handelsregistereintragung eines angefochtenen

    Erforderlich sind vielmehr Sachverhalte, in denen elementare Aktionärsrechte - etwa durch absichtliche Verstöße gegen das Gleichbehandlungsgebot oder die Treuepflicht - so massiv verletzt worden sind, dass sie durch Schadenersatz nicht angemessen ausgeglichen werden können (OLG Köln, Beschluss vom 13. Januar 2014 - 18 U 175/13 -, Rn. 27, juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 08.12.2008 - 5 W 31/08 -, Rn. 21, juris; vgl. ferner die Beispiele bei Hüffer/Koch, 15. Aufl. 2021, AktG § 246a Rn. 22).
  • KG, 16.10.2023 - 2 AktG 1/23

    Gerichtliche Freigabe der Handelsregistereintragung eines angefochtenen

    Erforderlich sind vielmehr Sachverhalte, in denen elementare Aktionärsrechte - etwa durch absichtliche Verstöße gegen das Gleichbehandlungsgebot oder die Treuepflicht - so massiv verletzt worden sind, dass sie durch Schadenersatz nicht mehr angemessen ausgeglichen werden können (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 13.1.2014 - 18 U 175/13 -, Rn. 27 nach juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 08.12.2008 - 5 W 31/08 -, Rn. 21 nach juris; Hüffer/Koch, 15. Aufl. 2021, AktG § 246a Rn. 22 mit Beispielen).
  • OLG Frankfurt, 06.04.2009 - 5 W 8/09

    Aktienrecht: Freigabeverfahren für die Handelsregistereintragung angefochtener

    Wenn es auch unschädlich ist, dass die Antragstellerin vorliegend von Vorstand und Aufsichtsrat vertreten wird, hierin liegt jedenfalls eine Vertretung durch den Vorstand (vgl. Senat, Beschluss vom 8.12.2008.- 5 W 31/08, zitiert nach Juris, Rz. 19), wird in Freigabeverfahren nach §§ 327e,Abs. 2, 319 Abs. 6 Satz 1 AktG die Gesellschaft nur durch den Vorstand vertreten.
  • OLG Frankfurt, 19.06.2009 - 5 W 6/09

    Freigabeverfahren für die Handelsregistereintragung eines Squeeze-out-Beschlusses

    Denn wie das Landgericht zutreffend ausführt, wird nach ständiger Rechtsprechung des Senats (z.B. Beschlüsse vom 13.3.2008 - 5 W 4/08, 12.9.2008 - 5 W 21/08, 8.12.2008 - 5 W 31/08) die Gesellschaft im Freigabeverfahren gemäß §§ 327 e Abs. 2, 319 Abs. 6 AktG nur von ihrem Vorstand vertreten.
  • OLG Frankfurt, 06.04.2009 - 5 W 7/09

    Nichtigkeits- und Anfechtungsklage gegen Beschlüsse einer Aktiengesellschaft;

    Wenn es auch unschädlich ist, dass die Antragstellerin vorliegend von Vorstand und Aufsichtsrat vertreten wird, hierin liegt jedenfalls eine Vertretung durch den Vorstand (vgl. Senat, Beschluss vom 8.12.2008.- 5 W 31/08, zitiert nach Juris, Rz. 19), wird auch im Freigabeverfahren nach § 246a AktG die Gesellschaft gemäß § 76 Abs. 1 AktG nur durch ihren Vorstand vertreten.
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